Siedlung Mäckeritzwiesen: Bezirksamt veröffentlicht Verfahrensstand zu dem Bebauungsplänen 12-43 und 12-44


Vielfach diskutiert in den letzten Jahren ist die Situation der in den Mäckeritzwiesen gelegenen Siedlungsgebiete. Das Bezirksamt Reinickendorf hat nun den Verfahrensstand der bereits 2013 ins Verfahren gebrachten Bebauungspläne veröffentlicht. Dem vorausgegangen war eine Ende Oktober erfolgte umfassende Information der Siedlungsvorstände durch Bezirksbürgermeister Frank Balzer und des bezirklichen Stadtplanungsamtes. Zur Ausgangslage zählte Balzer folgende Punkte auf:

  • Öffnung des Hauptstadtflughafens BER,
  • Schließung des Flughafens Tegel TXL,
  • Ausgangspunkt für städtebauliche Entwicklungen im Nordwesten Berlins durch Änderung des Flächen-Nutzungsplans mit Darstellung der Wohnbauflächen mit landschaftlicher Prägung,
  • mithin kann die Festsetzung als allgemeines Wohngebiet erfolgen mit dem  
  • Planungsziel: Sicherung der städtebaulichen Entwicklung der Siedlungen Beusselsche-, Albrechtsche-und Köppensche-Erben, Eigenland sowie der KGA Neuland II
  • Rückwärtig betrachtet fanden die ersten Verfahrensschritte wie folgt bereits statt:
  • Aufstellungsbeschlüsse im November 2013 für die B-Pläne 12-43, 12-44,
  • Wiederaufnahme des Verfahrens im Jahr 2017 nach Starkregenereignissen,
  • Erstellung eines Entwässerungskonzeptes durch einFachplanungsbüro
  • Abstimmung mit SenUVK und anschließenden Auswahl einer Vorzugsvariante,
  • Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes.

Von besonderer Bedeutung wurde insbesondere durch die Starkregenereignisse im Sommer 2017 die Problematik der Regenentwässerung und damit einhergehend die Sicherung der vorhandenen Bausubstanzen. Das BezirksamtReinickendorf schlägt dazu  folgende Festlegung vor: „Im Allgemeinen Wohngebiet ist auf den Baugrundstücken und Dachflächen anfallendes Niederschlagswasser vollständig in einem unterirdischen Regenwasserspeicher mit einem Volumen von mindestens 3 m³ einzuleiten. Die Regenwasserspeicher sind unterhalb von Garagen und überdachten Stellplätzengemäß §12 BauNVOoder entlang der Straßenbegrenzungslinie zu errichten.“

Wie weiter? Hier hat das Bezirksamt einen Stufenplan entwickelt. Die nächsten Schritte sollen sein:

  • Bildung einer Erschließungsgemeinschaftim gesamten Siedlungsgebiet,
  • Erarbeitung städtebaulicher Verträge zur verbindlichen Umsetzung der geplanten Festsetzungen,
  • frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange,
  • öffentliche Auslage der Planunterlagen mit nachfolgende weiterer Abstimmung mit anderen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange wie bspw. BSR, Feuerwehr, Straßen und Grünflächenamt,
  • ggf. Erstellung Umweltprüfung
20201028_Präsentation Siedlungsvorstand.pdf