Frist für Kiezfonds 2021 bis 30. Mai verlängert

Die Frist zum Einreichen von Projekten für den Kiezfonds 2021 wurde verlängert. Anträge können per E-Mail an stadtplanung@reinickendorf.berlin.de bzw. per Fax unter (030) 90294 3025 mit einer kurzen Erläuterung sowie Angaben zu Kontaktpersonen nunmehr bis zum 30.05.2021 in schriftlicher Form eingereicht werden. Bei der Durchführung der Projekte sind die zurzeit geltenden Corona-Hygienebestimmungen zu berücksichtigen, evtl. ist ein „Plan B“ bereit zu halten. Je Institution, Verein oder lokaler Gruppierung darf nur ein Projektantrag gestellt werden. Über die Auswahl der eingegangenen Projektvorschläge wird eine Jury – bestehend aus der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), dem Bezirksbürgermeister sowie Vertretern der BVV-Fraktionen – entscheiden. 

Die Bezirksverordneten hatten am 13.01.2021 einstimmig die OrtsteilReinickendorf und Frohnau ausgewählt. Neben der Stärkung des sozialen Zusammenhalts ist für lebenswerte Kieze auch der Erhalt der Natur von besonderer Bedeutung. „Der Kiezfonds fördert Projekte, die im Interesse eines gemeinschaftlichen Miteinanders im Kiez stehen und die beispielsweise zur Förderung der Umwelt, der Jugend, des Sports oder des Ehrenamtes dienen. Aus diesem Grunde lade ich alle Vereine, lokale Gruppen, Religionsgemeinschaften, Nachbarschaften und natürlich alle Bewohnerinnen und Bewohner der genannten Kieze ein, kleine Projekte zu entwickeln“, sagt Bezirksbürgermeister Frank Balzer (CDU)

Insgesamt stehen 40.000 Euro bereit. Davon sind 10.000 Euro reserviert, um Umweltschutzprojekte von Bürgern und Bürgerinnen, Initiativen, Vereinen und Einrichtungen gezielt zu fördern. Nicht für Umweltprojekte ausgegebene Mittel werden den übrigen Anträgen zur Verfügung gestellt. Die Mittel für die lokalen sozialen Projekte und lokalen Umweltschutzprojekte sollen im Einzelfall eine Größe von mindestens 500 Euro und höchstens 2.000 Euro umfassen und müssen noch in diesem Jahr verwendet werden. Ausgaben aus dem Kiezfonds dürfen erst nach Zusage durch den Bezirk vorgenommen werden. Doppelförderungen mit anderen Fördermitteln, z.B. aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt (früher Quartiersmanagement) oder dem Programm Lebendige Zentren und Quartiere (früher Aktive Zentren), sind nicht zulässig. 

Weitere Informationen unter: 

www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung-und-denkmalschutz/artikel.1058701.php