Anwohnerschreiben ‚Cité Guynemer‘

 
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner der ‚Cité Guynemer‘, 
 
nicht erst seitdem der Flughafen Tegel (TXL) geschlossen ist, prägt das Thema der öffentlichen Erschließung der ‚Cité Guynemer‘ die Diskussion in Ihrem Quartier. Das Bezirksamt Reinickendorf hat mit dem Bebauungsplanentwurf 12-47 bereits vor Jahren die Weichen gestellt, hier das noch immer geltende Baurecht nach dem Baunutzungsplan von 1958 (u.a. fortgeschrieben 1960/61) zu aktualisieren. Geltendes Recht ist der Baunutzungsplan für allgemeines Wohngebiet (WA), Baustufe II/3 (GRZ: 0,3 und GFZ: 0,6). Der Bebauungsplan-Entwurf 12-47 sieht für die betroffenen Flächen im Wesentlichen ein allgemeines Wohngebiet mit Baufeldausweisung vor. Einzig die ‚Avenue Jean Mermoz‘ wird öffentlich gewidmet. Derzeitiger Stand ist die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung. Die Weiterführung ist ausgesetzt, da mit der BiMA wie anderen derzeit die medientechnische Erschließung nicht geregelt werden kann. Mit der endgültigen Außerbetriebnahme des TXL Ende Mai 2021 könnte das Verfahren betreffend der anderen Fragen fortgesetzt werden. 
 
In den letzten rund 18 Monaten wurden den Bewohnerinnen und Bewohnern gegenüber eine Menge an Ankündigungen und Versprechungen gemacht. Leider waren und sind diese vordergründig auf die Erzielung eines politischen Vorteils gerichtet. Vieles dessen, was da gesagt wurde, entspricht weder der Rechtslage noch wäre es zukünftig rechtssicher realisierbar. Mehrere Eigentümer in der ‚Cité‘ sind von dieser Entwicklung enttäuscht und haben mich wiederholt angesprochen. Um Klärung bemüht habe ich im November den Senat von Berlin um Auskunft gebeten. Im Ergebnis sagt die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: 
  • Alle vorhandenen Strassen sind Privatstrassen! 

  • Es gibt keine gesetzliche Handhabe, dass die Strassen übernommen werden müssen!

  • Eine öffentliche Widmung der Strassen verursacht hohe Kosten für die Haus- und 
Wohnungseigentümer: 90% der staatlichen Investitionen müssen die Anrainer tragen! 

  • Eine Übernahme der Strassen durch Kauf von der BIMA muß vom Bezirk in der Investitionsplanung gegenüber dem Senat angemeldet und vom Abgeordnetenhaus im Rahmen der Haushaltsberatungen in Konkurrenz zu anderen Anträgen beschlossen werden! 

  • Es existiert ein geltendes Baurecht nach der Baunutzungsverordnung, d.h. ordentlich erstellte Bauanträge müssen vom Bezirksamt genehmigt werden! 

  • Die Berliner Wasserbetriebe werden unabhängig vom gezeigten guten Willen auch in nächster Zeit keine Planungen oder gar Investitionen realisieren.
Lesen Sie die Antwort des Senats und machen Sie sich ein eigenes Bild. Ich bin gerne weiter für Sie ansprechbereit, wenn es um die realistische Weiterentwicklung zur Lösung der Probleme geht. Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch in das Neue Jahr 2021! 


Mit den besten Grüßen
Emine Demirbüken-Wegner 




Schriftliche Anfrage vom 09. November 2020 zum Thema:
Zukunft der 'Cité Guynemer' und 'Cité Pasteur' nach Schließung des TXL
S18-25502.pdf