Senat: In den Mäckeritzwiesen sind die Siedler nun am Zug

Was ist als Nächstes zu tun? Diese Frage stellt sich, wenn man auf die weitere Entwicklung  zum Überschwemmungsschutz in den Mäckeritzwiesen guckt. Das vom Bezirk Reinickendorf mit der Schließung des TXL rechtlich nun weiter betreibbare Bebauungsplanverfahren ist die eine (staatliche) Aufgabe. Die zweite (private) Aufgabe ist der Zusammenschluß der Siedler*innen in sogenannten Erschließungsgemeinschaften , um bspw. den Bau des Pumpwerkes zu ermöglichen. Hierfür hat das Berliner Abgeordnetenhaus aus ‚SIWANA V-Mitteln‘ einen Investitionsbetrag in Höhe von 1,5 Mio € der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zur  Verfügung gestellt. Die Wahlkreisabgeordnete Emine Demirbüken-Wegner hat bei der Senatsverwaltung nachgehakt und erhielt die Auskunft (Drucksache S18-26713): „Die  Finanzierung  und  Umsetzung  von  Maßnahmen  der  Niederschlagsentwässerung der Mäckeritzwiesen bei Starkregen (Überschwemmungsschutz) im Haushaltsjahr 2021 hängt unmittelbar  von  dem  Fortschritt  der  geplanten  städtebaulichen  Entwicklung  (u.a. Bebauungsplan) des Bezirksamtes Reinickendorf und der Zustimmung und Umsetzung zu den  notwendigen  baulichen  Maßnahmen,  bzw.  dem  Abschluss  einer  notwendigen vertraglichen Vereinbarung zur Umsetzung des Konzeptes zur Niederschlagsentwässerung durch  die  Siedlerinnen  und  Siedler  ab.“

Für Irritationen sorgten Vorwürfe der SPD gegen das Bezirksamt Reinickendorf, nach denen das Bebauungsplanverfahren nicht schnell genug vorangetrieben werde und damit die Investition gefährdet sein könnte. Auch hierzu hat die Senatsverwaltung UVK eine klare Antwort gegeben: „Die  Fachabteilung  der  Senatsverwaltung  für  Umwelt,  Verkehr  und  Klimaschutz  steht  in ständigem  Austausch  mit  den Siedlerinnen und  Siedlern,  bzw.  deren  Vertreterinnen und Vertretern, sowie mit der zuständigen Fachabteilung des Bezirksamtes Reinickendorf. Die bisher durchgeführten Schritte  der  Vorplanungen  wurden in  enger  Abstimmung  mit  dem Bezirksamt Reinickendorf und den Berliner Wasserbetrieben durchgeführt. Die Ergebnisse der Abstimmungen und Vorplanungen sind die Grundlage des weiteren Handelns einerseits, um  für  die  Siedlungsbereiche  die  erarbeiteten  baulichen  Maßnahmen  der Niederschlagsentwässerung  bei  Starkregen  als  Überschwemmungsschutz  erfolgreich umsetzen  zu  können  und  andererseits  die  Bebauungsplanverfahren  weiterführen  zu können.“

Nun sind die Siedler am Zug, stellt die Senatsverwaltung fest: „Nach  Einschätzung  des  Senats  besteht  die  Notwendigkeit  einer  Vereinbarung  mit  den Siedlerinnen und Siedlern, sowie dem Bezirksamt Reinickendorf bezüglich der Umsetzung der  Maßnahmen  der  Niederschlagsentwässerung  bei  Starkregenereignissen  als Überschwemmungsschutz. Insbesondere betrifft dies eine vertragliche Vereinbarung über den Betrieb und die Finanzierung der laufenden Kosten des Regenrückhalteraumes und dem Pumpwerk zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Bezirk Reinickendorf und den Siedlerinnen und Siedlern. Hierzu ist es notwendig, dass auf Seiten  der Siedlerinnen  und  Siedler  entsprechende  rechtsfähige  Strukturen  geschaffen werden.“