Mehr Sicherheit für das Wohnen - Neuer Milieuschutz in Reinickendorf-West kommt

Viele Bewohnerinnen und Bewohner im Kerngebiet des Ortsteiles Reinickendorf-West werden aufatmen können. Im Stadtentwicklungsausschuß der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf konnte Bezirksbürgermeister Frank Balzer (CDU) berichten, dass seitens der Senatsverwaltung für Bauen und Stadtentwicklung jetzt die offizielle Bestätigung vorliegt, dass die Untersuchungen für den Bereich Scharnweberstraße, Auguste-Viktoria-Allee und Klixstraße ergeben haben, dass dieses Areal ein Milieuschutzgebiet werden kann. Balzer dazu im  Ausschuß: „Das Stadtentwicklungsamt bereitet eine Bezirksamtsvorlage vor, die in die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Beschlußfassung gehen wird. Die BVV muss diese dann beschließen.“

Die Wahlkreisabgeordnete Emine Demirbnüken-Wegner (CDU) begrüßt diese Entwicklung: „Milieuschutzgebiete sind Gebiete, für die eine soziale Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 BauGesetzbuch gilt. Als Begriff für das soziale Erhaltungsgebiet hat sich die Bezeichnung ‚Milieuschutzgebiet‘ etabliert. Das Ziel dieses sozialen Erhaltungsschutzes ist zu verhindern, dass sich die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufgrund von Verdrängung durch teure Modernisierungsmaßnahmen, Veränderungen der Struktur einer Wohnung, der Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe oder der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verändert . Das soziale Erhaltungsrecht sichert also den vorhandenen Wohnungsbestand. So soll sichergestellt werden, dass die Bewohnerinnen und Bewohner dort bleiben können, wo die Infrastruktur vorhanden ist, die sie im Alltag brauchen (z.B. Kitas, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Grünflächen). Denn die Infrastruktur hier in Reinickendorf-West hat sich über Jahre mit den Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam entwickelt und kann meistens nicht mit einem schnellen Austausch der Wohnbevölkerung mithalten. Alles schützen können soziale Erhaltungsverordnungen aber nicht! Das Erhaltungsrecht bietet keinen Schutz für einzelne Mieterinnen und Mieter, sondern ist ein rein städtebauliches Instrument. Einen wirksamen Schutz bietet das soziale Erhaltungsrecht daher hauptsächlich für bestehende Wohnungen. Nach Beschlussfassung in der BVV kann ein Milieuschutzgebiet festgesetzt werden. Ich rechne mit den Beschlüssen noch vor der Sommerpause.