NUTZEN SIE IHR WAHLRECHT: BRIEFWAHL AB DEM 2. JANUAR MÖGLICH

Freie, geheime und gleiche Wahlen - ein unabdingbares Gut in unserer Demokratie. Nicht jeder kann und will sich am Wahltag in die Wahllokale begeben. Daher hat der Gesetzgeber seit vielen Jahrzehnten die Möglichkeit der Briefwahl geschaffen.

Um per Briefwahl oder mit dem in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlschein im Wahllokal wählen zu können, ist es notwendig diesen zu beantragen. Der Antrag kann bis zum 10. Februar 2023, 18.00 Uhr, gestellt werden. Wahlberechtigte, die sich die Briefwahlunterlagen an eine Anschrift außerhalb Berlins senden lassen – insbesondere ins Ausland – sollten bei der Antragstellung die Laufzeiten der Post berücksichtigen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Sonntag, den 12. Februar 2023, 18.00 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Die Beantragung eines Wahlscheines kann auf folgenden Wegen durchgeführt werden.

  •     per elektronischem Antrag (ab 02.01.2023, 12.00 Uhr möglich)
  •     per E-Mail
  •     postalisch
  •     per Fax

Achtung: Aufgrund von Bearbeitungs- und Postlaufzeiten steht der elektronische Wahlscheinantrag lediglich bis einschließlich Dienstag, den 7. Februar 2023, zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich ab 8. Februar 2023 direkt an das für Sie zuständige Bezirkswahlamt.

Bitte planen Sie für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen mindestens 3 Werktage ein. Nachzügler können noch bis Samstag, den 11. Februar 2023, bis 16 Uhr, ihre Briefwahlunterlagen in Briefkästen der Deutschen Post AG innerhalb des Berliner Stadtgebietes einwerfen.

Briefwahlunterlagen sind beim zuständigen zu beantragen und werden von diesem ausgestellt.

Für die schriftliche Antragstellung können Sie den Briefwahlantrag nutzen, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Telefonisch kann der Antrag jedoch nicht gestellt werden.

Der Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  •     Familienname,
  •     Vornamen,
  •     Geburtsdatum,
  •     Wohnanschrift in Berlin,
  •     Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, falls dies nicht die Meldeanschrift ist, und
  •     Unterschrift bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung per Fax.