Mit der Entscheidung der Ministerpräsidenten, den Glücksspielstaatsvertrag in einem zentralen Punkt zu verändern, ist der gesetzlichen Regelung für die Zulassung von Wettbüros in Berlin die Grundlage entzogen.
Bisher sieht das Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag bis zu zweihundert zulässige Wettbüros in Berlin vor. Das Gesetz erlaubt zehn Standorte für jeden der zwanzig konzessionierten Wettanbieter, die derzeit vom Staatsvertrag vorgesehen sind. Aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen ist die Beschränkung auf zwanzig Anbieter jedoch nicht haltbar. Nicht eine einzige Konzession konnte bisher vom zuständigen Bundesland erteilt werden. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich deshalb nun darauf verständigt, die Zahl der Konzessionen auf vierzig zu erhöhen. Selbst hinsichtlich dieser Erhöhung bestehen allerdings erhebliche rechtliche Bedenken, weshalb sich die Erteilung von Konzessionen um weitere Jahre zu verzögern droht.
Die CDU-Fraktion im Rathaus Reinickendorf hatte bereits am Beginn der jetzigen Wahlperiode das Bezirksamt aufgefordert, durch gegebenenfalls andere baurechtliche Regelungen dem Wildwuchs von Wettbüros im Bezirk entgegen zu wirken. Hier konnte Baustadtrat Martin Lambert (CDU) einige kleinere Erfolge erzielen. Das
Problem blieb, dass es weiterer
landes- und bundesrechtlicher Regelungen bedarf. Also schloß man sich von Reinickendorf her mit anderen Bezirken zusammen und erarbeitete zusammen mit der CDU-Abgeordnetenhaus-Fraktion rechtlich umsetzbare Regelungen. Die Zeit erlaubt nun, diese in die Umsetzung zu bringen. Die Berliner CDU-Fraktion strebt vor diesem Hintergrund umgehend eine grundlegende Neuregelung für Wettbüros in Berlin an. Damit wollen die Verantwortlichen endlich eine
wirksame Regulierung erreichen, die jedenfalls zum Teil unabhängig von der Erteilung der Konzessionen an Wettanbieter und damit ab sofort vollzogen werden kann. Es ist dabei unser Ziel, die Regelungen für Spielhallen und Wettbüros in Berlin zu harmonisieren und auf diese Weise den bisher zu beobachtenden
Wildwuchs zu
beenden. Wie für Spielhallen soll deshalb zukünftig auch für Wettbüros ein
Mindestabstand von 500 Metern zueinander gelten,
sowie von 200 Metern zur nächsten Oberschule. Die CDU-Fraktion beabsichtigt, eine entsprechende gesetzliche Neuregelung im Parlament zu verabschieden. Entsprechend der von anderen Bundesländern geübten Praxis sollen Wettbüros unter scharfen Auflagen und bei Einhaltung des von uns angestrebten Mindestabstands eine vorläufige Duldung bis zur Entscheidung über die Erteilung von Wettkonzessionen erhalten können.
Wettbüros, die diese Zuverlässigkeitskriterien sowie den Mindestabstand entsprechend der von uns beabsichtigten Neuregelung
nicht erfüllen und deshalb keine Duldung erhalten,
sind umgehend zu schließen.
Lisa Bubert