Mindestabstand für Wettbüros einführen

Mit  der  Entscheidung  der  Ministerpräsidenten,  den  Glücksspielstaatsvertrag  in  einem zentralen Punkt zu verändern, ist der gesetzlichen Regelung für die Zulassung von Wettbüros in Berlin die Grundlage entzogen.

Bisher sieht das Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag bis zu zweihundert zulässige Wettbüros in Berlin vor. Das Gesetz erlaubt zehn Standorte für jeden der zwanzig konzessionierten Wettanbieter, die derzeit vom Staatsvertrag vorgesehen sind. Aus verfassungs-  und  europarechtlichen  Gründen  ist  die  Beschränkung  auf  zwanzig  Anbieter jedoch nicht haltbar. Nicht eine einzige Konzession konnte bisher vom zuständigen Bundesland erteilt werden. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich deshalb nun darauf verständigt, die Zahl der Konzessionen auf vierzig zu erhöhen. Selbst hinsichtlich dieser Erhöhung bestehen allerdings erhebliche rechtliche Bedenken, weshalb sich die Erteilung von Konzessionen um weitere Jahre zu verzögern droht. Die CDU-Fraktion im Rathaus Reinickendorf hatte bereits am Beginn der jetzigen Wahlperiode das Bezirksamt aufgefordert, durch gegebenenfalls andere baurechtliche Regelungen dem Wildwuchs von Wettbüros im Bezirk entgegen zu wirken.   
Hier konnte Baustadtrat Martin Lambert (CDU) einige kleinere Erfolge erzielen. Das Problem blieb, dass es weiterer landes- und bundesrechtlicher Regelungen bedarf. Also schloß man sich von Reinickendorf her mit anderen Bezirken zusammen und erarbeitete zusammen mit der CDU-Abgeordnetenhaus-Fraktion rechtlich umsetzbare Regelungen. Die Zeit erlaubt nun, diese in die Umsetzung zu bringen. Die Berliner CDU-Fraktion strebt vor diesem Hintergrund umgehend eine grundlegende Neuregelung für Wettbüros in Berlin an. Damit wollen die Verantwortlichen  endlich  eine  wirksame  Regulierung  erreichen, die  jedenfalls  zum  Teil  unabhängig von der Erteilung der Konzessionen an Wettanbieter und damit ab sofort vollzogen werden kann. Es ist dabei unser Ziel, die Regelungen für Spielhallen und Wettbüros in Berlin zu harmonisieren und auf diese Weise den bisher zu beobachtenden Wildwuchs zu beenden. Wie  für  Spielhallen  soll  deshalb  zukünftig  auch  für  Wettbüros  ein  Mindestabstand  von 500 Metern zueinander gelten, sowie von 200 Metern zur nächsten Oberschule. Die CDU-Fraktion beabsichtigt, eine entsprechende gesetzliche Neuregelung im Parlament zu verabschieden. Entsprechend  der  von  anderen  Bundesländern  geübten  Praxis  sollen  Wettbüros  unter scharfen  Auflagen  und  bei  Einhaltung  des  von  uns  angestrebten  Mindestabstands  eine vorläufige Duldung bis zur Entscheidung über die Erteilung von Wettkonzessionen erhalten können. Wettbüros,  die  diese  Zuverlässigkeitskriterien  sowie  den  Mindestabstand  entsprechend der von uns beabsichtigten Neuregelung nicht erfüllen und deshalb keine Duldung erhalten, sind umgehend zu schließen.

Lisa Bubert