Verfassungswidriger Zustand beendet und schnelles Bauen ermöglicht

Strahlende Gesichter im Büro der Bezirksbürgermeisterin: Gerade hat Emine Demirbüken-Wegner (CDU) mit dem Bauherrn eines Einfamilienhauses einen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterschrieben, dass dieser ein altes Haus abreißen und ein neues bauen kann, das auf die Bedürfnisse einer geplanten Familie ausgerichtet ist. 

Bisher war dieser eigentlich so einfache Vorgang durch das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz und die dazugehörige Verordnung enorm erschwert worden. Bisher sahen die Regelungen vor, dass bei Abriss von Wohnraum – zu dem auch Einfamilienhäuser gezählt werden – der neue Wohnraum maximal für 9,17 € pro Quadratmeter vermietet werden dürfte. Und da diese Regelung auch in das Grundbuch eingetragen werden musste, sollte diese Mietpreisobergrenze bis in alle Ewigkeit gelten. 

Diese Regelung stellte Bauherren vor enorme Probleme – der Wert des Grundstücks wurde enorm gesenkt und die finanzierenden Banken verlangten teilweise höhere Zinsen oder finanzierten den Bedarf gar nicht. Sich gegen die Regelung zu wehren, kostete sehr viel Zeit, und Bauherrn drohten sehr viel höhere Baukosten durch diese Verzögerung. 

Doch diese Regelung war verfassungswidrig, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil am 23.05.2023 beiläufig erwähnte. Daraufhin begann die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die Regeln zu überarbeiten. Noch sind diese neuen Regeln nicht in Kraft, aber der Bezirk Reinickendorf wendet sie bereits jetzt an, um einen verfassungswidrigen Zustand nicht länger zu befördern und den Bau von Wohnraum schnell zu ermöglichen. 

Die neuen Regeln sehen die Möglichkeit vor, dass der Bezirk in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Bauherrn Regelungen zu Anfangsmieten trifft. Dabei gibt es Sonderregelungen für Bauherrn, die in dem neuen Haus selber wohnen wollen. Werden die Vereinbarungen nicht eingehalten, dann werden erhebliche Vertragsstrafen fällig, die zweckgebunden in die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum fließen werden. Der erste öffentlich-rechtliche Vertrag dieser Art wurde nun unterschrieben und hat einen Bauherrn und seine Lebensgefährtin glücklich gemacht. 

Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU) sagt: „Ich freue mich, dass wir hier eine vernünftige Abwägung finden konnten, die einerseits bezahlbaren Wohnraum schütztandererseits es aber auch auf sinnvolle und praktikable Weise ermöglicht, dass neuer Wohnraum entstehen kann. Wir müssen schneller beim Bauen von Wohnraum werden, nur so kann es zu einer Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes insgesamt kommen.“