Baustadtrat stellt vor: Erste Untersuchung zum Milieuschutz in Reinickendorf-West da!
Hintergrund ist die Diskussion, ob und wie sogenannte Milieuschutzvorschriften die vorhandene Sozialstruktur eines Quartiers schützen und/oder stabiliseren können. Diese Milieuschutzvorschriften können seitens des Bezirks über entsprechende Verordnungen erlassen werden. Vielfach diskutiert wurde dieses Instrument in den letzten Jahren besonders für die Innenstadtbereiche in Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg oder Prenzlauer Berg. Sechs Bezirke von Berlin in über 20 Gebieten nutzen das soziale Erhaltungsrecht. Weitere Gebiete sind in der Diskussion bzw. Vorprüfung für eine solche Maßnahme. Gerne zitiert wurde in diesem Zusammenhang der evt. resultierende Genehmigungszwang von Toilettenumbauten u.a..
Anlass einer solchen Reinickendorf-Untersuchung, die sich insbesondere in die stärker verdichteten Gebiete wie Tegel, Märkisches Viertel, Reinickendorf-Ost und Reinickendorf-West richtete, waren Beobachtungen über steigende Mieten und steigende Interessen an der Verwertung von Immobilien wie eine steigende Nachfrage auch in vom Stadtzentrum entfernten Bezirken und wenige bisher gebrauchte städtebauliche und wohnungspolitische Eingriffsmöglichkeiten zur Wohnraumsicherung und -versorgung. Zudem ist fstgestellt worden, dass die Sozialdaten im Ortsteil Reinickendorf-West im Bezirksvergleich als erhöht gelten.
Ziel eines solchen sozialen Erhaltungsrechts ist der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen, eine Veränderung der Nachfrage nach öffentlicher Infrastruktur (bspw. Kitas, Schulen, Jugendfreizeitstätten, Klutur- und Senioreneinrichtungen), eine Verbesserung der vorhandenen unzureichenden Wohnraumversorgung im Ortsteil und -zur Sicherung des Bestandes- die Möglichkeit von Genehmigungsvorbehalten für den Rückbau und die Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bzw. die Versagung von Maßnahmen, die den Erhaltungszielen entgegenstehen. Dabei muß aber beachtet werden, dass die Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungsgrades von Wohnungen und die Wahrung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen nicht auf der Strecke bleiben. Milieuschutzmaßnhamen sind nämlich kein individueller Mieterschutz, sondern städtebauliches Instrument.
Für Reinickendorf-West waren die Untersuchungsgebiete Reinickes Hof, Mellerbogen, Klixstrasse, Scharnweberstrasse und Humboldtstrasse ausgewählt worden. Für die beiden ersten stellte man in der Untersuchung ein geringes Aufwertungspotential fest, für die drei weiteren einen mittleres Potential. Ein sogenannter Aufwertungsdruck wurde für die Bereiche Humboldtstrasse und Scharnweberstrasse als gering eingeschätzt, die weiteren Bereiche sind einem mittleren Aufwertungsdruck ausgesetzt. Das sogenannte Verdrängungspotential ist im Bereich Humboldtstrasse gering angesiedelt. Für die anderen Bereiche gilt ein mittleres Maß.
Als großer Vorteil für die im Ortsteil vorhandene Bewohnerstruktur erweist sich, dass sehr viele Wohnungsbestände in der Hand einer sehr engagierten Städtischen Wohnungsbaugesellschaft sind und mit zwei großen Wohnungbaugenossenschaftten zudem mieterstabile Strukturen vorherrschen. Es konnte mittels der Studie kein Nachweis darüber geführt werden, dass ein hoher baulicher Aufwertungsdruck vorhanden ist und damit über Sanierungen erhebliche Mietpreissteigerungen entstehen. Energetische Aufwertungspotentiale sind hingegen vorhanden. Das Mietniveau ist dennoch als unterdurchschnittlich festgestellt worden, wenngleich es einen kontiniuierlichen Anstieg geben wird.
Im Ergebnis war man sich im Bauauschuß einig, dass insbesondere der Bereich des jetzigen Quartiersmanagements AVA/Klixstrasse einer weiteren Betrachtung und Analyse bedarf.