Ablauf von Nutzungsrechten auf den landeseigenen Friedhöfen im Bezirk Reinickendorf

Foto: Eisenacher, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia CommonsFoto: Eisenacher, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin gibt gemäß §§ 10 und 11 des Gesetzes über die landeseigenen und nicht landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgesetz) in der Fassung vom 1. November 1995 (GVBl. S. 707) Folgendes bekannt:

Das Nutzungsrecht an Grabstätten, die bis zum 31. Dezember 2005 erworben wurden, sowie an Familiengrabstätten, die bis zum 31. Dezember 1965 erworben wurden, endet auf den nachstehend aufgeführten landeseigenen Friedhöfen

  • Reinickendorf       Humboldtstraße 74-90
  • Wittenau               Thiloweg 2
  • Am Fließtal           Waidmannsluster Damm 13
  • Tegel                     Wilhelm-Blume-Allee 3
  • Heiligensee           Sandhauser Straße 110
  • Hermsdorf             Frohnauer Straße 112-122
  • Hermsdorf II          Schulzendorfer Straße 53c
  • Frohnau                 Hainbuchenstraße 64-76
  • Lübars                   Zabel-Krüger-Damm 176-186

zum 31. Dezember 2025.

Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände (Grabmal, Pflanzen etc.) bis zum 31. Dezember 2025 zu entfernen.

Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 31. Dezember 2025.

Nähere Hinweise sind den Aushängen an den Friedhofseingängen zu entnehmen.