Erneute Senatsantwort zum geplanten Jugendfördergesetz gibt keine befriedigende Aufklärung in der Sache

Ein Jugendfördergesetz soll das Allheilmittel werden, um die jahrelange finanzielle Unterernährung der Jugendarbeit im Land Berlin zu beenden.
Darauf verständigte sich Rot-Rot-Grün in ihrem Koalitionsvertrag. Zu diesem Vorhaben erklärte die Reinickendorfer Abgeordnete und Vorsitzende des Parlamentsausschusses für Bildung, Jugend und Familie, Emine Demirbüken-Wegner:

„Offensichtlich müssen den Regierungsfraktionen erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die zuständige Senatsverwaltung gekommen sein. Das beweist die Verabschiedung des gleichlautenden Parlamentsantrag 18/0246, der allerdings keinen Beitrag zur Aufklärung über Ziele und Hintergründe dieser Gesetzesinitiative leistet. Wahrscheinlich ist das auch gar nicht möglich, weil der rot-rot-grüne Senat selbst nicht so recht weiß, welche inhaltlichen Schwerpunkte das Gesetz insgesamt umfassen soll. Das zeigen die Antworten auf meine 3 schriftlichen Anfragen (18/10417, 18/10888 und 18/18/11119) zum Thema, bei denen sich die Senatsjugendverwaltung nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.

Immer dann, wenn insbesondere ganz konkret nach Finanzierungssummen gefragt wurde, gab es ausweichende oder keine Antworten. Geradezu lächerlich ist die Begründung, dass das Berliner Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) keine bezifferbaren Schlussfolgerungen zum sogenannten angemessenen Anteil für die Jugendarbeit zulässt. Ebenso kritikwürdig, dass wiederholt den Bezirken die Verantwortung für die Unterfinanzierung der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung zugeschoben wird. Und die Angebotseinschränkungen, die die freien Träger der Jugendarbeit durch nicht bedarfsdeckende Finanzierung vornehmen mussten, kommen nach Senatssicht nur in Einzelfällen vor. Die Realität sieht anders aus. Das macht auch der jährliche magere Ausgleich für die Kosten der Tariferhöhungen von 2 % auf 90 % der Personalkosten nicht wett.

Was bleibt? Sicher allein bleibt die Aussage, dass der Senat plant zum 2. Quartal 2018 den Entwurf eines Jugendfördergesetzes vorzulegen.

Doch halt, es könnte noch anders kommen: Nach der Antwort letzten Anfrage vom 27. April ist auch eine Light-Version möglich – ein geändertes AG KJHG. Wer hätte das gedacht nach der Antwort auf die Anfrage vom 9. Februar dieses Jahres, die das noch nicht einmal in Betracht ziehen wollte.“

Schriftliche Anfrage_S18_10417.pdf
Schriftliche Anfrage_S18_10888.pdf
Schriftliche Anfrage_S18_11119.pdf

Antrag_D18_0246.pdf