"Ob ein Tätigwerden der Berliner Feuerwehr zum Schutz von Individualrechtsgütern geboten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.". So steht es in der Antwort der Berliner Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des Reinickendorfer Abgeordneten Stephan Schmidt.
Schmidt engagiert sich zusammen mit seiner Kollegin Emine Demirbüken-Wegner in Reinickendorf um die Vorgänge von steigenden Grundwasserspiegeln, Niederschlagswasserabführungen und damit notwendigen Katastrophenschutzmaßnahmen. Schmidt ist direkt gewählter Abgeordneter von Heiligensee, Tegelort, Konradshöhe und Tegel. Demirbüken-Wegner zählt den Bereich Mäckeritzwiesen mit zu ihrem Wahlkreis Reinickendorf-West. Diese Gebiete sind im Sommer 2017 regelrecht 'abgesoffen'. Beide Abgeordneten versuchen seitdem, bei den zuständigen Verwaltungen -Demirbüken-Wegner im Bereich Umwelt, Verkehr, Klimaschutz; Schmidt bei der Innenverwaltung- Hilfestellungen jedweder Art für die Betroffenen zu organisieren.
Schmidt hat Anfang Februar 2018 nun die Zuständigkeiten der Berliner Feuerwehr abgefragt. Dies sollte die nach Auffassung der betroffenen Haus- und Grundstückseigentümer unbefriedigenden Hilfen der Berliner Feuerwehr während der großen Unwetter im vergangenen Sommer nacharbeiten. Zur Erinnerung: erst durch Anforderung der Anwohner und weiterer politischer Vermittlung der Abgeordneten wurde zumindest das Technische Hilfswerk tätig. Die allein in den Mäckeritzwiesen aufgelaufenen Einsatzkosten von über 20.000 € mußten privat bezahlt werden. Auch eine nennenswerte Geldspende, vermittelt durch den Reinickendorfer Bundestagsabgeordneten Dr. Frank Steffel, deckte nicht alles ab.
Weiter heißt es in der Senatsantwort: "
Steht zum Zeitpunkt des Eintreffens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden an Individualrechtsgütern bevor, wird sie (die Feuerwehr)
gefahrenabwehrend tätig, soweit durch diese Gefahr die „öffentliche“ Sicherheit bedroht wird. Sofern ein Baum ausschließlich auf einem Privatgrundstück umzustürzen droht, ohne dass dadurch Menschen oder erhebliche Sachwerte geschädigt werden, z.B. weil er nur auf eine Wiesenfläche im Garten stürzen würde, wird die Berliner Feuerwehr nicht tätig. Die Privatperson wird auf die eigenverantwortliche Beauftragung eines Unternehmens verwiesen. Das wird in der Regel auch bei Wassereinbrüchen ... der Fall sein, es sei denn, im Einzelfall drohen Personenschäden oder Umweltschäden..." Fazit der beiden Abgeordneten: "Die Bewohnerinnen und Bewohner werden weiter allein gelassen!"
Hierzu:
schriftliche Anfrage vom 04.02.2018 S18-13406