Cité Guynemer – Wem gehört eigentlich was?

Das nördliche ‚Ende‘ des Flughafengeländes Tegel (TXL) ist die Cité Guynemer. Hier geht es beschaulich zu, die Mietshäuser sind frisch gestrichen, Neubauten der letzten Jahre haben eine verträgliche Verdichtung mit neuem Wohnraum geschaffen. 
Zwischendrin liegen Einfamilienhäuser mit Gärten, an deren Pforten gelbe Schilder vor dem Wachhund warnen. Hier können Spaziergänger mittig die Kopfsteinpflasterstraßen entlanglaufen. Die Einfahrt in die Siedlung ist nur Anwohnern erlaubt. Eine Polizeistreife beschützt die Ruhe der Menschen, denn gelegentlich rollt eine Limousinenkolonne durch die Stichstraße mit dem Ziel Regierungsflughafen. In einem der Autos sitzt dann mitunter die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. 
Auch hier hört man die Flugzeuge aufsteigen, aber zum Ohrenbetäuben reicht es nicht. „Sehr gute Nachbarschaft“, lobt eine Anwohnerin, die vor einigen Jahren zugezogen ist. Einen schönen Blick hat mancher von seinem Balkon auf den Flughafen. Und nur ein paar hundert Meter entfernt befindet sich der Flughafensee, mit Badestrand. Wären da nicht diese Belästigungen unzivilisierter Badebesucher ein idealer Platz im Sommer. Anwohnerinnen und Anwohner wollen nun wissen, wie es nach der Schließung des TXL weitergehen soll. Dazu wichtig sind Informationen, wem in der Cité Guynemer eigentlich was gehört. Die Bezirksverordnetenversammlung hat sich in ihrer Fragestunde an Bezirksbürgermeister Frank Balzer (CDU) im Februar damit befasst (Drucksache 0879/XX):

FRAGE:
Welche Informationen liegen dem Bezirksamt zu bereits vorgenommenen oder geplanten Eigentümerwechseln bei den Grundstücken in der Cité Guynemer vor?“  

ANTWORT:  
Die Cité Guynemer ist eine ehemalige Liegenschaft der Franzosen und wurde nach deren Abzug von der damaligen Oberfinanzdirektion in vielen Einzelgrundstücken an verschiedene neue Eigentümer veräußert. Heute befinden sich nur noch die Straßen im Besitz der BiMA. Ansonsten findet in der Cité Guynemer ganz normaler Grundstücksverkehr statt, von dem der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz meist erst bei Antragstellung bzw. bei der Bauberatung für Bauvorhaben Kenntnis erlangt.   Geltendes Recht ist der Baunutzungsplan für allgemeines Wohngebiet (WA), Baustufe II/3 (GRZ: 0,3 und GFZ: 0,6). Es existiert der Bebauungsplan-Entwurf 12-47. Im Wesentlichen für allgemeines Wohngebiet mit Baufeldausweisung. Derzeitiger Stand ist die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung. Die Weiterführung ist ausgesetzt, da mit der BiMA derzeit die medientechnische Erschließung nicht geregelt werden kann.  
Momentan liegt ein Antrag für ein Flurstück vor. Gespräche wurden für ein weiteres Flurstück geführt.