Schriftliche Anfrage 18/13532 „Bearbeitung von Kinderschutzfällen in Berlin primär eine Personalfrage“?
Die aktuelle Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) weist alarmierende Zahlen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Land Berlin aus. Besonders betroffen waren auch Kinder und Jugendliche, die unter sexuelle Gewalt zu leiden hatten. Hier gab es einen Anstieg von 12,8%. Das ist eine Entwicklung, die nicht weiter so hingenommen werden darf, steht doch hinter jedem Fall eine unsägliche Leidensgeschichte. Deshalb muss jedem Kind, jedem Jugendlichen, so schnell wie möglich geholfen werden.
Doch aus den Antworten des Senats zu meiner Schriftlichen Anfrage ergibt sich ein deutliches Missverhältnis zwischen dem kontinuierlichen Anstieg von Kinderschutzfällen im Land Berlin und dem zur Verfügung stehenden Personal. Die Steigerung um 6.678 gemeldete Fällen und der Anstieg bei den akuten Kindeswohlgefährdungen um 3.640 Fälle allein im Zeitraum 2012 bis 2016 sind kein Pappenstiel – vor allem wenn man bedenkt, dass zurzeit 104 Stellen nicht besetzt sind.
Das gibt großen Anlass zur Sorge, ob das bestehende Netzwerk Kinderschutz den gewachsenen Anforderungen überhaupt noch standhalten kann. Rechnet man noch den Krankenstand und dauerhaft fehlende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzu, kann man die Klagen aus Kita und Schule nachvollziehen, es entstünde zunehmend der Eindruck, gemeldete Kinderschutzfälle würden auf den Schreibtischen des überlasteten Personals „verloren“ gehen.
Derweil verschanzt sich der Senat hinter einer veralteten Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2013 mit überholten Vorgaben. Mit diesem Verhalten lässt die zuständige Senatsverwaltung die betroffenen Kinder und Jugendlichen mit ihren Problemen im Stich. Übernahme von Verantwortung sieht anders aus.