Ollenhauerstrasse 125/127 - Eigentümer hält an Wohnbebauungsidee fest

Viele im Ortsteil Reinickendorf-West fragen sich, warum das ehemals gewerblich genutzte Grundstück in der Ollenhauer Strasse 125/127 so lange leer steht.

Das Bezirksamt Reinickendorf hat sich nun in einer Mitteilung zu den weiteren mit dem Eigentümer abgestimmten Schritten hin zu einer Wohnungsbebauung erklärt. Danach ist dieses Grundstück, wie in der Vergangenheit bspw. auch das nun von der Fa. Kaufland genutzte Nachbarterrain, aus Zeiten der industriell-gewerblichen Nutzung mit einem Altlastenverdacht versehen. Ursprünglich war vor wenigen Jahren ein Bebauungsplanverfahren mit dem Kürzel 12-48 (DrucksachenNr. 1107/XX) eingeleitet worden: "Das Bebauungsplanverfahren wurde bis zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geführt. Die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung wurde mit Vermerk vom 21.11.2016 abgeschlossen. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte eine Altlastenauskunft durch die zuständige bezirkliche Fachbehörde (Umwelt- und Naturschutzamt). Danach sind Teile des Geltungsbereichs im Bodenbelastungskataster  als  Verdachtsfläche  bzw.  altlastenverdächtige  Flächen  erfasst."

Die beschriebenen Feststellungen führen nun zu einer deutlichen Verzögerung des weiteren Bebauungsplanverfahrens. Dazu heisst es vom Bezirksamt: "Für  die  Durchführung  der  Behördenbeteiligung  ist  ein  aktuelles  Gutachten  zu  Boden-  und Grundwasseruntersuchungen notwendig, um eine Gefährdung der Umwelt auszuschließen und die Bebaubarkeit des Plangebiets zu gewährleisten. Bis zum erfolgreichen Abschluss der Grundwasser- und Bodensanierung wird daher eine Fortführung  des  Bebauungsplanverfahrens  ausgeschlossen.  Im  Hinblick  auf  die  nicht  absehbare zeitliche Dauer der Sanierungsmaßnahmen soll der Bebauungsplan 12-48 eingestellt werden. Diese Vorgehensweise wurde mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt."

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin 1107/XX