Presseerklärung

Kinderschutzfälle steigen um 12%! – Was tut der Senat!?

 
Zur Antwort des Senats zum derzeitigen desaströsen Zustand des Berliner Kinderschutzes (Schriftliche Anfrage 18/22 577), erklärt die CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie, Frau Emine Demirbüken-Wegner:

„Die Situation im Berliner Kinderschutz ist nach wie vor dramatisch: Seit 2017 ist die Anzahl der Kindeswohlgefährdungen im Land Berlin um mehr als 12% gestiegen! Immer noch sind 113 Stellen in den Regionalen Sozialpädagogischen Diensten der Bezirke nicht besetzt! Zudem werden die gravierenden Folgen aus der großen Anzahl freiwerdender Stellen aus Altersgründen nicht einmal im Ansatz in Erwägung gezogen.

Wen wunderts, wenn unter diesen Voraussetzungen die Fallzahlen-Fachkräfterelation immer noch nicht auf das vereinbarte Maß 1:65 gesenkt wurde und die Überlastung der Jugendamtsmitarbeiter zunimmt? Hinzu kommt der Eindruck, dass der Kinderschutz eigentlich zu den lästigen Themen der zuständigen Senatsverwaltung zählt. Nur zwei Presseerklärungen dazu in den letzten 3 Jahren sprechen für sich (s. Anlage).

An diesen beiden wird das widersprüchliche Handeln des Senats allerdings besonders deutlich: Ging es bei dem Start der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ im September 2018 noch um den einvernehmlich geäußerten Anspruch mit dem Missbrauchsbeauftragten des Bundes, in allen Berliner Schulen Schutzkonzepte zu entwickeln, kann davon jetzt nicht mehr die Rede sein.

Nun liegt nach Ansicht des Senats alles in Eigenverantwortung der Schulen! Doch was beim Fehlen von Schutzkonzepten an Unerfreulichem herauskommen kann, sieht man beispielsweise an den Vorkommnissen in der Staatlichen Ballettschule.

Einig war man sich damals auch, „dass die Umsetzung von Maßnahmen der Prävention und Intervention vor allem dort gelingen, wo es gesetzliche Verpflichtungen gibt“. Doch wo bleibt dafür notwendige Schulgesetzänderung? Fehlanzeige!

Fehlanzeige auch bei der Fort- und Weiterbildungspflicht von Lehrkräften. Erklärte der Senat im September 2018 noch an einer verpflichtenden Fortbildung für alle Lehrkräfte zu arbeiten, ist davon heute nicht mehr die Rede!

Vollends dementiert sich der Senat bei der Frage nach der Einsetzung eines Landesmissbrauchsbeauftragten. Erklärt der Senat noch im September 2018, darüber im ständigen fachlichen Austausch mit dem Missbrauchsbeauftragten des Bundes zu sein, muss man in der aktuellen Antwort mit Erstaunen lesen, dass bis jetzt solche Gespräche nicht stattgefunden haben.

Alles im allem zeigen diese Beispiele, dass der Senat den Kinderschutz in erster Linie als eine lästige Pflicht zu betrachten scheint. Das ist auch der Eindruck vieler Eltern, deren Kinder auf der Staatlichen Ballettschule lernen. Diese kritisieren seit langem, dass viel zu spät zu Lasten der Schülerinnen und Schüler eingegriffen wurde. Auch die notwendig gewordene Kontrollkommission wurde zu spät eingerichtet und laut den Betroffenen Eltern durch befangene Mitglieder besetzt. Solche Entwicklungen hätten beim Vorliegen eines Schutzkonzepts vermieden werden können.

Eins ist liegt klar auf der Hand: Es ist schon lange überfällig, dass der Senat seine Laissez-Faire-Haltung in Sachen Kinderschutz aufgibt und seinen Worten endlich Taten folgen lässt. Das ist er den vielen Missbrauchsopfern seit langem schuldig! Anlagen

Drucksache 18/22 577 Senats-PE vom 25. Und 26. September 2018