Presseerklärung

Kein gelungener Jahresauftakt

Handout des Senats zum IMP zeigt deutliche Umsetzungsschwächen in allen Fachverwaltungen
Zur Beantwortung Drucksache SA 18/25875 durch den Senat erklärt das Mitglied des Abgeordnetenhauses, die Abgeordnete der CDU-Fraktion und Vorsitzende des Bildungsausschusses, Frau Emine Demirbüken-Wegner:

Einen Tag vor dem Heiligen Abend legte uns die Gesundheitsverwaltung zur Integrierten Maßnahmenplanung gegen sexualisierte Gewalt (IMP) schnell noch ein "Geschenk" in Form eines Handouts zum Thema unter den Weihnachtsbaum. Doch dieses war nach dem Druck von 22 Anfragen und einem Antrag meiner Fraktion nicht ganz freiwillig, gehen dem Senat doch langsam die Argumente aus, warum er sich nach 4 Jahren immer noch der parlamentarischen Kontrolle zum Umsetzungsstand des IMP entzieht.

Doch wer erwartet, dass das Handout die seit langem anstehenden Fragen konkret beantwortet, sieht sich wieder getäuscht. Zum einen ist die angekündigte neue Struktur nicht neu, weil der Senat auf Seite 26 selbst versichert: "...Die Formulierung der Ziele und Maßnahmen weicht um Wesentlichen nicht von den im IMP verwendeten Formulierungen ab...".

Zum anderen ist die Bilanz zur Umsetzung der Maßnahmen als eher ernüchternd zu bezeichnen, wenn 46% davon als begonnen und teilweise begonnen (37%) sowie noch nicht begonnen bzw. offen (19%) bezeichnet werden. Wie der Senat bei diesen Zahlen von einer positiven Zwischenbilanz reden kann, muss selbst dem Wohlmeinendsten seltsam vorkommen. Aber der Senat gibt ja hier eine Selbsteinschätzung zum Besten (Seite 6), da kann die Optik schon mal ein bisschen verrutschen.
 

Zudem kommt zur Verschönerung der Bilanz hinzu, dass der Senat beabsichtigt, 15% der Vorschläge nicht zu berücksichtigen, jedoch vorhat, indirekt eine Art "Umwidmung" des IMP vorzunehmen als einen Beitrag des Landes Berlin zur Erfüllung der WHO-Leitlinien und der Istanbul-Konferenz. Das bedeutet aber, dass der Gewalt in eine andere Richtung gelenkt wird. Sollte der Senat an diesem Ziel festhalten, ist der IMP damit kein Instrument mehr, umfassend an den mangelhaften Strukturen zur Begegnung sexueller Gewalt für alle Opfergruppen zu arbeiten", kritisiert die Abgeordnete.

Weiter fügt Frau Demirbüken-Wegner hinzu:

"Dass ein kritisch- bewertender Blick auf die einzelnen Handlungsfelder unbedingt notwendig ist, zeigt der Umstand, dass der Senat auf qualitative Aussagen völlig verzichtet und auch nicht begründet, warum gerade in hochgradig defizitären Bereichen nichts getan wird. Dazu gehört insbesondere die therapeutische Versorgung der verschiedenen Opfergruppen, die Herstellung von Synergien im Hilfesystem sowie die Kooperation an Schnittstellen. Aber auch in anderen Bereichen ist der Senat noch lange nicht da, wo er sein sollte. Bestes Beispiel Prävention und Schutzkonzepte an Schulen - eine traurige Bilanz nicht nur bezogen auf die Staatliche Ballettschule.

Alles dies berücksichtigend ist dem Senat mit der Drucksache 18/25875 wiederum kein "Befreiungsschlag" gelungen. Im Gegenteil: die Umsetzungsschwächen und Versäumnisse zur Versorgung der Opfer sexueller Gewalt sind offensichtlicher denn je.

Das ist auch ein Ergebnis, jedoch kein gutes."

Drucksache SA 18/25875

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