Nachnutzung TXL – Bebauungspläne der Flughafenflächen gehen ins Beschlußverfahren

Der Flughafen Berlin-Tegel (TXL) galt rechtlich über Jahrzehnte als planfestgestellt, da er auf der Basis des übergeleiteten alliierten Rechts ausgebaut wurde. Mit  dem  Entwidmungsbescheid  der  Senatsverwaltung  für  Stadtentwicklung  vom  02. Februar  2006  ist  die  Planfeststellung  für  den  Flughafen  TXL  aufgehoben  worden.  Der Entwidmungsbescheid wurde sechs Monate nach der Inbetriebnahme der neuen, südlichen Start- und Landebahn des Flughafens Berlin Brandenburg BER wirksam. Die neue Start- und Landebahn wurde am 04.11.2020 in Betrieb genommen.  Im Mai 2021 erlosch folglich für den ehemaligen TXL die Betriebsgenehmigung endgültig. „Das Gesamtareal des Flughafens TXL wird damit von der Fachplanung freigestellt und der Planungshoheit des Landes Berlin unterstellt. Mit der Einstellung des Flughafenbetriebes haben annähernd alle Anlagen des Flughafens ihre Funktion verloren. Das gesamte Areal bedarf daher planungsrechtlich einer grundlegenden Umstrukturierung bzw. Neuausrichtung.“ erläutert die Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) die rechtliche Situation für dieses in ihrem Wahlkreis gelegene Großareal. „Die politischen Entscheidungen für die Entwicklung des ehemaligen Flughafens sind gefallen. Das Gelände und Umfeld der Abfertigungs- und Technikgebäude wird als Hochschul-, Technologie- und Gewerbepark zur sogenannten ‚Urbau Tech Republic‘ entwickelt. Das Gelände zum Ortsteilkern Reinickendorf-West hin wird als ‚Kurt-Schumacher-Quartier‘ Platz für ca. 5.000 Wohnungen bzw. 12.000 Menschen bieten. Die vorgesehenen Nachnutzungen mit ihrer speziellen Ausrichtung auf Technologie und Forschung sowie die Sicherung der künftigen Wohnbebauung kann auf der Basis des Baugesetzbuches derzeit weder ermöglicht noch gesteuert werden. Auch die notwendige, grundlegende Neuorganisation des Erschließungssystems ist auf dieser Rechtsgrundlage nicht zu bewältigen. Zur Gewährleistung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist daher die Aufstellung von qualifizierten Bebauungsplänen erforderlich.“   

Der Senat hat 2010 im Einvernehmen mit dem Rat der Bürgermeister festgestellt, dass das Gebiet des Flughafens Tegel von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung ist. Er ist allein zuständig. Nun wurden dem Abgeordnetenhaus von Berlin mit den Drucksachen-Nrn. 18-3824 und 18-3825 die Entwürfe neuer Bebauungspläne zur Beschlußfassung vorgelegt. „Damit kann die Planung der verschiedenen Nachnutzungskonzepte auf rechtlich einwadnfreier Basis fortgeführt werden.“ sagt Demirbüken-Wegner.